Lohnarten bearbeiten Allgemeines:
Die Lohnarten bilden den zentralen Punkt in der Lohnbuchhaltung. Wenn die Lohnarten korrekt erfasst wurden, werden auch sämtliche Berechnungen korrekt durchgeführt. Da die Erfassung und insbesondere die Steuerung der verschiedenen Lohnarten sehr komplex ist, sollten nur versierte Benutzer Änderungen in den Lohnarten vornehmen.
Lohnarten-Code:
Die Nummernbereiche der Lohnarten sind relativ frei wählbar, da die Verarbeitung über den Lohnart-Typ gesteuert wird (Bezugs- / Abzugs- / Arbeitgeber-Lohnarten). Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Lohnarten in einer einigermassen logischen Reihenfolge erfasst werden, da verschiedenste Listen nach dem Lohnarten-Code sortiert werden.
Die Lohnartennummern werden 4-stellig geführt, wobei die 1. Stelle den Typ bestimmt
Die restlichen drei Stellen sind fortlaufende Nummern innerhalb des Lohnartentyps.
3. Arbeitgeberlohnarten
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Bei der Wahl einer Arbeitgeberleistung wird ebenfalls ein Zusatzfenster aufgeschlagen. Die Bearbeitung erfolgt analog Abzugslohnarten. Auf einzelnen Feldern können mit der Funktionstaste 'F1' Aktionstabellen / Feldbeschreibungen aufgerufen, mit 'F2' Bemerkungen zu Abzugsarten erfasst und mit 'F3' Feldbeschreibungen aufgerufen werden. Mit der Funktionstaste 'F5' können Sie das Stammblatt der Lohnart drucken.
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Berechnungsart: |
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Anhand dieser Codes (Tabelle) bestimmen Sie wie der Endbetrag der aktuellen Lohnart berechnet werden soll:
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Bezugsbasis definiert die Herkunft des Wertes im Feld Basis, mit Bezugsbasis weisen Sie der Lohnart ebenfalls eine Funktion zu. Berechnungsbasis defiiert die Art der Berechnung der Basis, verschiedene Abzugsarten haben einen Höchst- und/oder Mindestlohn, vorgeschrieben sind diese bei der NBU und bei der ALV. F1 auf dem Feld zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten. Höchst-/Mindestlohn enthält in der Regel den Höchstlohn den eine Basis nicht überschreiten darf, ist jedoch die Berechnungsart 2 oder 3 gewählt , so ist hier der Mindestlohn einzutragen Höchstlohngrenze 2 enthält den Maximalbetrag (pro Jahr) der nicht überschritten werden darf, eine 2. Höchstlohngrenze kann nur erfasst werden bei Berechnungsart 2 und 3.
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Variable Lohnartheisst das diese Lohnart zur halbautomatischen Abrechnung freigegeben wird und von definierten Anwendern bearbeitet werden kann. Übertragslohnart definiert die automatische Erfassung dieser Lohnart bei der Neueingabe eines Mitarbeiters bzw. einer Lohnabrechnung, eine direkte Zuordnung finden Sie unter Punkt 7.2 "Mitarbeitervorgaben" |
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Bestimmen Sie hier das Soll- und das Habenkonto sofern Sie die Arbeitgeberleistungen verbuchen wollen. Bei Kostenstellen- / Kostenartenbuchungen wird üblicherweise der Lohnart eine Kostenart zugewiesen. Die Kostenstelle wird meist über den Mitarbeiter oder die Abteilung bestimmt. Eine Lohnart kann auch MwSt-pflichtig sein. |
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UVGZ-/KTG-Code: Die UVGZ- und KTG-Versicherungsprofile werden unter Zuordnungen erfasst und können in der Abzugsart aufgerufen werden sofern es sich um eine UVGZ (Basis 9) oder eine KTG (Basis 5) Abzugsart handelt |