1. Bezugslohnart bearbeiten

Lohnarten bearbeiten Allgemeines:
Die Lohnarten bilden den zentralen Punkt in der Lohnbuchhaltung. Wenn die Lohnarten korrekt erfasst wurden, werden auch sämtliche Berechnungen korrekt durchgeführt. Da die Erfassung und insbesondere die Steuerung der verschiedenen Lohnarten sehr komplex ist, sollten nur versierte Benutzer Änderungen in den Lohnarten vornehmen.

Lohnarten-Code:
Die Nummernbereiche der Lohnarten sind relativ frei wählbar, da die Verarbeitung über den Lohnart-Typ gesteuert wird (Bezugs- / Abzugs- / Arbeitgeber-Lohnarten). Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Lohnarten in einer einigermassen logischen Reihenfolge erfasst werden, da verschiedenste Listen nach dem Lohnarten-Code sortiert werden.
Die Lohnartennummern werden 4-stellig geführt, wobei die 1. Stelle den Typ bestimmt

  1. Bezugslohnart
  2. Abzugslohnart
  3. Arbeitgeberlohnart

Die restlichen drei Stellen sind fortlaufende Nummern innerhalb des Lohnartentyps.

1. Bezugslohnarten

Das entsprechende Fenster wird aufgeschlagen, sobald man die Lohnart anwählt. Die Pflichtigkeiten für die Sozialabzüge und den Lohnausweis werden ebenfalls hier definiert. Diese Erklärungen wurden der Kurzanleitung zum Ausfüllen eines Lohnausweises entnommen. 
Auf einzelnen Feldern können mit der Funktionstaste 'F1' Aktionstabellen / Feldbeschreibungen aufgerufen, mit 'F2' Bemerkungen zu Abzugsarten erfasst und mit 'F3' Feldbeschreibungen aufgerufen werden. Mit der Funktionstaste 'F5' können Sie das Stammblatt der Lohnart drucken.


 

Definitionen:

  • Code:Fortlaufende Nummer innerhalb des Lohnartentyps.
  • Typ: Lohnartentyp (1 = Bezugslohnarten, 2 = Abzugslohnarten, 3 = Arbeitgeberlohnarten)
  • Bezeichnung: Lohnartenbeschreibung, kann in den Mitarbeiterdaten und in der Lohnabrechnung geändert werden. Bei Auswertungen wird der Originaltext aus dem Lohnartenstamm verwendet, die Bezeichnungen werden in alle drei Sprachen eingegeben. Im Mitarbeiterstamm und in den Lohnabrechnungen werden die Lohnarten in der Sprache des Mitarbeiters geführt.

Berechnungsart:

  • Mit der Eingabe der Berechnungsart bestimmen Sie, wie diese Lohnart verwendet werden kann. 
    Die Berechnungsart 0 lässt nur die Eingabe eines Betrages zu oder eine Formel auf dem Betragsfeld. Wird dieser bereits in der Lohnart eingegeben, wird der Betrag in die Mitarbeiter-Lohnarten übernommen.
    Hinweis: Das aktivieren- / deaktivieren vom Feld Nettolohneingabe gilt als Standardwert für Mitarbeiterstammdaten und Lohnabrechnungen (Brutto-Hochrechnung).
    Ist das Feld Nettolohneingabe aktiviert, wird die Brutto-Hochrechnung unmittelbar nach der Mutation dieser Felder durchgeführt. 

 


Berechnungscode: Anhand dieser Codes bestimmen Sie wie der Endbetrag der aktuellen Lohnart berechnet werden soll:

  • 0 = Endbetrag der Lohnart wird durch direkte Eingabe erzeugt.
  • 1 = Endbetrag wird anhand Prozentfeld und Basisfeld berechnet.
  • 2 = Endbetrag wird anhand Mengenfeld und Basisfeld berechnet.
  • 3 = Endbetrag wird anhand Anzahltage und Basisfeld berechnet.
  • 4 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden und Basisfeld berechnet.
  • 5 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 1 und Basisfeld berechnet.
  • 6 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 2 und Basisfeld berechnet.
  • 7 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 3 und Basisfeld berechnet.
  • 8 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 4 und Basisfeld berechnet.
  • 9 = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 5 und Basisfeld berechnet.
  • A = Endbetrag wird anhand Anzahlstunden Kat. 6 und Basisfeld berechnet.

Ist die Nettoeingabe aktiviert, so gilt Endbetrag als Nettowert.

Schnittstellen Zuordnung:

  • Variable Lohnart: 
    Die Lohnart wird zur halbautomatischen Abrechnung freigegeben und kann von definierten Anwendern (User) bearbeitet werden.
  • Bundesamt für Statistik: 
    Die Lohnart ist massgebend für die BIGA-Statistik. 
  • BFS Statistik
  • Übertragslohnart: 
    Automatische Erfassung dieser Lohnart bei der Neueingabe eines Mitarbeiters, bzw. einer Lohnabrechnung.

 

 

Finanzen und Mehrwertsteuer:

  • Wenn eine Lohnart generell auf ein bestimmtes Sollkonto gebucht werden soll, so definieren Sie dieses hier.
  • Ein generelles Habenkonto wird nur bei einer nicht auszuzahlenden Lohnart benötigt.
  • Bei Kostenstellen- / Kostenartenbuchungen wird üblicherweise der Lohnart eine Kostenart zugewiesen. 
  • Die Kostenstelle wird meist über den Mitarbeiter oder die Abteilung bestimmt.
  • Eine Lohnart kann auch Mehrwertsteuerpflichtig sein.

 

 







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Sammler:

  • Im Sammler legen Sie fest, welche Sozialabzüge zu tätigen sind, ob die Lohnart in den Bruttolohn des Lohnausweises einzuberechnen ist und ob diese Lohnart zur automatischen Berechnung des 13. Monatslohn herangezogen werden soll. 
    Ebenfalls, ob die Lohnart zu drucken und zu buchen ist. 

Ist diese Lohnart pflichtig für: 

  • Basis 1 = AHV (Eidgen. Alters- und Hinterlassenen-Versicherung).
  • Basis 2 = ALV  (Arbeitslosenversicherung).
  • Basis 3 = NBU (Nichtberufsunfall).
  • Basis 4 = BVG (Pensionskasse).
  • Basis 5 = KTG (Krankenkasse-Krankentaggeld).
  • Basis 6 = QSt  (Quellensteuer).
  • Basis 7 = AL    (Auszuzahlende Lohnart).
  • Basis 8 = LAW (Bruttolohn im Lohnausweis).
  • Basis 9 = UVGZ (Zusatzversicherung).
  • Basis 10 = B10 (frei verwendbare Basis).
  • Basis 11 = B11 (frei verwendbare Basis).
  • Basis 20 = Berechnung Basis 13. Monatslohn.
  • 8 weitere frei verwendbare Basen (12-19) können zusätzlich parametriert werden. 

Weitere Funktionen:

  • Auszuzahlende Lohnart: 
    Wird diese Bezugs-Lohnart dem Arbeitnemer ausbezahlt (J/N)
  • Lohnart nicht drucken: 
    Soll diese Lohnart in der Lohnabrechnung gedruckt werden. Hinweis: Dies ist in der Regel nur für nicht auszuzahlende Lohnarten nötig, eine auszuzahlende Lohnart sollte immer gedruckt werden. 
  • Lohnart nicht buchen: 
    Soll diese Lohnart beim verbuchen in die Finanzbuchhaltung oder Buchungsprotokoll nicht gebucht werden. 
  • Berechnungsbasis 13. ML: 
    Soll diese Bezugslohnart zur autom. Berechnung des 13. Monatslohnes herangezogen werden. 
  • Bruttolohn ELM: 
    Ist diese Lohnart massgebend zur Bildung des Bruttolohnes für das ELM (Einheitlisches Lohnmeldeverfahren)  

 

BVG Berechnungsmethode
Legen Sie hier Fest wie diese Lohnart die automatische BVG-Berechnung benutzt.

  • 0 = Diese Lohnart wird nicht zur Berechnung der BVG verwendet.
  • 1 = Die autom. BVG-Berechnung greift zur Berechnung des BVG-Lohnes Rückwirkend auf diese Lohnart zu.
  • 2 = Die autom. BVG-Berechnung errechnet anhand dieser Lohnart den Vorraussichtlichen BVG-Lohn (ohne 13. Monatslohn)
  • 3 = Die autom. BVG-Berechnung errechnet anhand dieser Lohnart den Vorraussichtlichen BVG-Lohn (inkl. 13. Monatslohn)

Automatische Übertragsfunktion

Gültigkeitsperiode einer Lohnart 

Sie können definieren ab wann und wie Lange eine Lohnart gültig sein soll. Soll eine Lohnart für eine Befristete Zeit gültig sein, oder ist eine Lohnart veraltet so können Sie die Gültigkeitsperiode definieren. Eine abgelaufene bzw. noch nicht aktive Lohnart wird beim erfassen einer Lohnabrechnung nicht automatisch vorgeschlagen, es ist jedoch möglich diese Lohnart manuell mit F4 einzumischen.

Periodische Auszahlung einer Lohnart

Sie können definieren ob eine Lohnart periodisch ausbezahlt werden soll. Beim erfassen / ändern einer Lohnabrechnung wird geprüft ob der aktuelle Monat im Auszahlungsmonat (Monate aktiviert) ist oder der Mitarbeiter aktuell austritt. Ist dies der Fall wird die Lohnart aus allen unverrechnete Vormonaten (im Beispiel über alle Jahre berechnet) zusammengezogen und als Basis bzw. Endbetrag (Je nach definition der Auszahlungslohnart) bereitgestellt.



In diesem Beispiel soll diese Lohnart alle 3 Monate ausgezahlt werden, zustzlich soll der Betrag Jahresübergreifend ermittelt werden und beim berarbeiten der Lohnabrechnung kann der Betrag geändert werden.  

Lohnausweis Zusatzfenster (LAW)



Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Darin sind sämtliche Leistungen, bzw. geldwerten Vorteile zu deklarieren. Es gilt folgende Faustregel: Regelmässige Leistungen und Zulagen gehören zum ordentlichen Salär, also zum massgeblichen Bruttolohn. Leistungen, welche nur gelegentlich bezahlt werden wie Dienstaltersgeschenke, Treueprämien, leistungsabhängige Gratifikationen gehören nicht zum massgeblichen Bruttolohn, das sind unregelmässige Leistungen. Grundsätzlich bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, wie er eine bestimmt Leistung zuordnen will. Bei den Gehaltsnebenleistungen und Spesenvergütungen gibt es folgende Zuweisungs-möglichkeiten:  
  1. Massgeblicher Bruttolohn
  2. Gehaltsnebenleistungen/Spesenvergütungen mit Angabe des effektiven Betrages auf dem LAW
  3. Gehaltsnebenleistungen/Spesenvergütungen ohne Angabe des effektiven Betrages auf dem LAW


Die Eingabe massgeblicher Bruttolohn plus Gehaltsnebenleistungen/ Spesenvergütungen ist nicht üblich. Es erscheint ein entsprechender Hinweis.

Lohnausweis Zuordnung (Zusatzfenster LAW)

Im LAW Zusatzfenster finden Sie zur aktuellen Lohnart die Lohnausweiszuordnung.
Beispiel: Privatanteil Geschäftswagen (mit Funktionstaste 'F3' sehen Sie den Hinweis zu Ziffer 2.2)



Bei Gehaltsnebenleistungen und Spesenvergütungen, welche im neuen Lohnausweis speziell zu behandeln sind, können Sie mit der Funktionstaste 'F3' die Hinweise zur Lohnart aufrufen.

Werden die Position 14 und/oder 15 aktiviert, so wird der Text entsprechend der Ziffer in den Lohnausweis geschrieben. Passt der Text nicht in die vordefinierten Zeilen, so wird automatisch ein Beiblatt generiert.



Ist eine Ziffer aktiviert werden die LAW-Bemerkungen bei jedem Mitarbeiter (der diese Lohnart besitzt) auf dem Lohnausweis gedruckt.
Sollen die Bemerkungen dieser Lohnart Mitarbeiter abhängig definiert werden, so können Sie in den Mitarbeiterdaten auf der entsprechenden Lohnart mit "Shift+F8" eintragen.



Sobald Sie mit der Funktionstaste 'F9' die LAW-Bemerkungseingabe aufrufen, können Sie die entsprechenden Bemerkungen erfassen.
Die Bemerkungen, welche Sie hier erfassen werden in die Mitarbeiterdaten vorgeblendet und können dort noch überschrieben werden. Wird der Text in den Mitarbeiterdaten nicht geändert, so wird der Text aus der
Lohnart in das Lohnausweis-Beiblatt übertragen. Bestimmte Lohnarten (z.B. Kapitalleistungen) müssen immer auf das Beiblatt gedruckt werden.

Beispiel: Krankentaggeld-Versicherung
Die Taggeld-Versicherungsprämien werden offiziell auf dem neuen Lohnausweis nicht mehr ausgewiesen. Einzelne Kantone beginnen aber jetzt schon mit Sonder-Vorschriften, z.B. Graubünden will die Prämien ausgewiesen haben in den Bemerkungen. Die Abzugsart kann in diesem Fall wie folgt definiert werden:



Mit #TOT kann das Total der Abzugsart in die Bemerkungen gesetzt werden. Gibt es mehrere solcher Abzugsarten, so werden diese mit ; getrennt hintereinander gesetzt.

HMP008.6.1 F9-LAW_Bemerkungen2

europa3000