Im diesem Fenster werden die Daten für den Lohnausweis (NLA) definiert. Die Buchstaben und Ziffern beziehen sich auf das Lohnausweisfeld. Im Menupunkt 7.4 wurden die allgemeinen Lohnausweis-Beiblatttexte erfasst. In den Mitarbeiterdaten werden die einzelnen zutreffenden Positionen den Mitarbeitern zugewiesen und teilweise noch ergänzt.
Im diesem Fenster werden die Daten für den Lohnausweis (NLA) definiert. Die Buchstaben und Ziffern beziehen sich auf das Lohnausweisfeld. Im Menupunkt 7.4 wurden die allgemeinen Lohnausweis-Beiblatttexte erfasst. In den Mitarbeiterdaten werden die einzelnen zutreffenden Positionen den Mitarbeitern zugewiesen und teilweise noch ergänzt.
Lohnausweis / Rente:
- Kein Eintrag = Für diesen Mitarbeiter wird ein Lohnausweis erstellt, im Lohnausweis wird das Feld "A" angekreuzt.
- "1" = Für diesen Mitarbeiter wird eine Rentenbescheinigung erstellt, im Lohnausweis wird das Feld "B" angekreuzt.
Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort:
Dieses Feld ist anzukreuzen, wenn dem Arbeitnehmer keine Kosten für den Arbeitsweg erwachsen. In Betracht fallen insbesondere:
- das Zurverfügungstellen eines Geschäftswagens
- die Beförderung zum Arbeitsort mittels Sammeltransports
- die Vergütung der effektiven Autokilometerkosten
- das Zurverfügungstellen eines Generalabonnementes
Berechnungsbasis für de Privatanteil Geschäftswagen exkl. MwSt Ziffer 2.2:
In diesem Feld ist der Wert anzugeben, der dem Arbeitnehmer dadurch zufliesst, dass er einen Geschäftswagen auch privat benützen darf. Übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten und hat der Arbeitnehmer lediglich die Benzinkosten für grössere Privatfahrten am Wochenende oder in den Ferien zu bezahlen, so beträgt der zu deklarierende Betrag pro Monat 0,8 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer), mindestens aber CHF 150 pro Monat.
Bei ganzjähriger Privatnutzung gilt bspw. folgender Ansatz:
Kaufpreis CHF 43'000. Zu deklarierender Betrag: CHF 4'128 (12 x CHF 344).
Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Der so ermittelte Betrag ist wie eine zusätzliche Lohnzahlung zu betrachten, die dem Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Barlohn entrichtet wird.
Wird vom Sitzkanton des Arbeitgebers ein den speziellen Gegebenheiten angepasster Privatanteil von weniger als 0,8 % des Kaufpreises pro Monat bewilligt (vgl. Rz 54), ist unter Ziffer 15 folgender Vermerk anzubringen:
«Privatanteil für Geschäftswagen durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am ... (Datum) genehmigt». Der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben.
Durch die Steuerverwaltung genehmigt:
Bezieht sich auf das Geschäftsauto und dem Standardeintrag unter Ziffer 15. "Bemerkungen" vom Lohnausweis, der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben. ist dieses Feld angekreuzt wird unter Ziffer 15 "Bemerkungen" der Standardtext z.B. "Privatanteil für Geschäftswagen durch Kanton xx am 12.10.2015 genehmigt." gedruckt.
Im Veranlagungsverfahren abzuklären:
Bezieht sich auf das Geschäftsauto und auf den Standardeintrag unter Ziffer 15. "Bemerkungen" vom Lohnausweis, der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben. ist dieses Feld angekreuzt wird unter Ziffer 15 "Bemerkungen" der Standardtext z.B. "Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären." gedruckt.
Kantine/Lunch-Checks/Mahlzeiten:
Bezieht sich auf das Lohnausweisfeld "G" Beitrag an die Kosten der Mahlzeiten am Arbeitsort.
Ja = Das Lohnausweisfeld "G" wird angekreuzt.
Nein = Das Lohnausweisfeld "G" bleibt leer.
Umzugskosten durch Arbeitgeber bezahlt:
Bezieht sich auf einen Eintrag unter Ziffer 15. "Bemerkungen" vom Lohnausweis, die Umzugskosten muss nach Aktivierung des Feldes in einem separaten Fenster eingegeben werden.
Genehmigtes Spesenreglement:
Bezieht sich auf das Geschäftsspesenreglement und dem Standardeintrag unter Ziffer 15. "Bemerkungen" vom Lohnausweis, der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben. ist dieses Feld angekreuzt wird unter Ziffer 15 "Bemerkungen" der Standardtext z.B. "Spesenreglement durch Kanton xx am 15.04.2015 genehmigt." gedruckt.
Auf die Angabe des effektiven Betrages kann verzichtet werden (Rz 52):
Bezieht sich auf das Lohnausweisfeld "13.1.1"
Ja = Das Lohnausweisfeld "13.1.1" wird angekreuzt, ein Betrag für effektive Spesen wird nicht gedruckt.
Nein = Das Lohnausweisfeld "13.1.1" bleibt leer, ein Betrag für effektive Spesen gedruckt sofern vorhanden.
Mitarbeiterbeteiligung:
Wurde der Verkehrswert von den Steuerbehörden genehmigt ist dieses Feld zu aktivieren unter Ziffer 15 des Lohnausweises "Bemerkungen" kommt z.B. folgender Text: «Verkehrswert durch Kanton X (Autokennzeichen des Kantons) am 12.11.2015 genehmigt».. Der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben.
Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerbares Einkommen:
Wenn aus der Abgabe der Mitarbeiterbeteiligung noch kein steuerbares Einkommen fliesst ist dieses Feld zu aktivieren unter Ziffer 15 des Lohnausweises "Bemerkungen" kommt z.B. folgender Text: «Mitarbeiterbeteiligung ohne steuerbares Einkommen. Grund: ... (z. B. anwartschaftliche Optionen)».. Der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben.
Mitarbeiterbeteiligung durch Drittgesellschaften:
Bei Mitarbeiterbeteiligung durch Drittgesellschaften müssen Sie im nachfolgenden Feld diese Firma eingeben.
Kinderzulage durch AHV bezahlt:
Werden Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und andere Zulagen) nicht durch den Arbeitgeber, sondern direkt durch die Ausgleichskasse ausbezahlt, ist dieses Feld anzukreuzen unter Ziffer 15 des Lohnausweises (Bemerkungen) kommt z.B. folgender Text: «Kinderzulagen im Lohnausweis nicht enthalten. Auszahlung durch Ausgleichskasse». Der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben.
Beschäftigungsgrad:
Eingabemöglichkeit von «1» bis «100». Ist der Wert unter 100% so wird im Lohnausweis unter Ziffer 15. Bemerkungen dies angedruckt. Der Beschäftigungsgrad wird nicht für Berechnungen herangezogen. Es ist jedoch möglich, anhand der Formel-Funktion dieses Feld zur Berechnung mit einzubeziehen.
Besoldungsnachgenuss: (ab REV14)
Wird die Lohnfortzahlung im Todesfall an Hinterbliebene gezahlt, ist der Empfänger anzugeben. Dieser wird dann unter Ziffer 15 ausgewiesen.
Expatriate-Ruling: (ab REV14)
Bezieht sich auf das Expatriate-Ruling und dem Standardeintrag unter Ziffer 15. "Bemerkungen" vom Lohnausweis, der Text wird im Menupunkt 7.4.3 "LAW-Standard-Texte" eingegeben. ist dieses Feld angekreuzt wird unter Ziffer 15 "Bemerkungen" der Standardtext z.B. "Expatriate-Ruling durch Kanton xx am 15.04.2015 genehmigt." gedruckt.
Hinweis: Expatriates im Sinne der ExpaV (Expatriates-Verordnung) sind leitende Angestellte sowie Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz (in der Regel zu einer Tochter- oder Schwestergesellschaft) entsandt werden.