Diese Liste ist im Wesentlichen identisch zur Liste 4.2 mit dem Unterschied, dass die Fremdwährungsbelege mit dem in den Grunddaten festgelegten Bewertungskurs (Punkt 9.1) in die Landeswährung umgerechnet werden. Im Anschluss an die Ausgabe der OP kann eine Fremdwährungsrekapitulation ausgedruckt werden.