Nettolohnausgleich

Bei Absenzen eines Mitarbeiters wie Krankheit, Unfall, Militärdienst werden Lohnersatzleistungen in Form von Taggeldern durch Versicherungen erbracht. Da bestimmte Lohnersatzleistungen bei den Sozialversicherungen nicht abrechnungspflichtig sind, vermindern sich die Sozialabzüge, und der Mitarbeiter bekommt dadurch einen höheren Nettolohn als wenn er normal gearbeitet hätte. Um dies zu vermeiden, kann mit der europa3000-Lohnbuchhaltung ein Nettolohnausgleich vorgenommen werden, so dass der Auszahlungsbetrag (Nettolohn) identisch bleibt und dies unabhängig von den Taggeldern. Da der Betrag des Nettolohnausgleichs wiederum nicht sozialversicherungspflichtig ist, verringern sich die Personalkosten für das Unternehmen zusätzlich.

Die Funktion Nettolohnausgleich bewirkt dass der Auszahlungsbetrag trotz Taggeldern etc. identisch bleibt. Da der Nettolohnausgleichs nicht sozialversicherungspflichtig ist, verringern sich die Personalkosten für das Unternehmen. Diese Form des Ausgleichs wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen befürwortet bzw. angestrebt. Es gilt zu beachten, dass dieser Ausgleich nicht im Widerspruch zur arbeitsrechtlichen Situation der Firma (GAV, individueller Arbeitsvertrag, ...) stehen darf. 

Vorgehen zur Parametrierung vom automatischen Nettolohnausgleich:

Lohnartenstamm (Bezugslohnarten)
Als erstes müssen Sie alle Taggeld-Lohnarten (Bezugslohnarten) wie z.B. "EO-Ersatz, UVG-Taggeld, KK-Taggeld, Unfall-Taggeld" etc. den "Nettolohnausgleich" im Lohnartenstamm aktivieren.



Wenn Sie den Nettolohnausgleich aktivieren müssen Sie der Lohnbuchhaltung zusätzlich die Lohnart bekannt geben mit der Sie den Nettolohnausgleich verarbeiten, es dürfen mehrere Nettolohnausgleichs-Lohnarten im Lohnartenstamm erfasst werden. Im unserem Beispiel wird für die Lohnart "1630 Unfall-Taggeld"die Lohnart "1651 Nettolohnausgleich" für die Berechnung zugewiesen. 
Beachten Sie das diese Leistungen in der Regel nicht Sozialversicherungspflichtig sind (Siehe Markierung "Sammler").
Wenn Sie nun bei alle Taggeld-Lohnarten den Nettolohnausgleich aktiviert haben, müssen Sie nun bei alle "Taggeld-Korrektur" Lohnarten ebenfalls den Nettolohnausgleich aktivieren.



Beim aktivieren vom Nettolohnausgleich müssen Sie auch hier im Feld "Nettolohn-Ausgleichslohnart"die gleiche Lohnart zuweisen wie Sie beim "Unfall-Taggeld" zugewiesen wurde, in unserem Beispiel ist es die Lohnart "1651 Nettolohnausgleich". Beachten Sie bitte das diese Leistungen in der Regel Sozialversicherungspflichtig sind (Siehe Markierung "Sammler").
Sobald Sie dies erledigt haben können Sie Lohnabrechnungen mit automatischen Nettolohnausgleich erfassen.
In der unteren Abbildung sehen Sie die Lohnart "1651 Nettolohnausgleich", die bei der aktivierung vom Nettolohnausgleich zugewiesen wurde, bei dieser Lohnart darf die Funktion Nettolohnausgleich nicht aktiviert werden.



Beachten Sie bitte das die Lohnart "Nettolohnausgleich" nicht Sozialversicherungspflichtig sind (Siehe Markierung "Sammler"). 
 

Lohnabrechnung mit Nettolohnausgleich erfassen.
Wenn Sie nun eine Lohnabrechnung erfassen müssen Sie dem Mitarbeiter die Lohnarten "Unfall-Taggeld", "Korrektur Taggeld" und "Nettolohnausgleich" einfügen (werden alle initial mit Wert 0.00 importiert). Anschliessend erfassen sie den Betrag beim Unfall-Taggeld. In unserem Beispiel wurde dem Mitarbeiter 5'000.- CHF Unfall-Taggeld zugewiesen. Da "Unfall-Taggeld" nicht Sozialversicherungspflichtig ist, wird dies nun automatisch mit der Lohnart "Taggeld-Korrektur" ausgleichen. 



Wenn Sie nun die Lohnabrechnungen vergleichen sehen Sie das der Nettolohn bzw. der Auszuzahlende Betrag identisch sind.



Der Nettolohnausgleich kann für alle Mitarbeitern durchgeführt werden, unabhängig ob der Mitarbeiter im "Stundenlohn" oder "Monatslohn"oder "Teilzeitlohn" arbeitet.

Abrechnungen erfassen

 

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