Hier können Sie die Lohnarten zuordnen die zur Ermittlung weiterer Leistungen gebraucht werden.
Alle hier gezeigten bzw. zugeordneten Lohnarten werden zur automatischen Ermittlung der "weiteren Leistungen" herangezogen, dieses Feld befindet sich pro Mitarbeiter unter Punkt 4 "Shift+F1 - Bundesamt für Statistik"
Siehe markierten Teil in der Abbildung:
In diesem Teil ist für den Beschäftigungszeitraum eines Jahres der Gesamtbetrag (brutto) der weiteren, grundsätzlich von den Arbeitnehmenden geschuldeten, jedoch fakultativ vom Arbeitgeber übernommenen Leistungen anzugeben.
Unter weitere Leistungen fallen beispielsweise:
• teilweise oder gesamte Übernahme der von der/dem Arbeitnehmenden geschuldeten Beiträge für die berufliche Vorsorge BVG (einschliesslich Kaderversicherung)
• zugunsten der/des Arbeitnehmenden und ihrer/seiner Familienmitglieder übernommene Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, freie Vorsorge Säule 3b, Lebensversicherung usw.)
• Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
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