Hier können Sie die Lohnarten zuordnen die zur Ermittlung der Gehaltsnebenleistungen gebraucht werden.
Alle hier gezeigten bzw. zugeordneten Lohnarten werden zur automatischen Ermittlung der Gehaltsnnebenleistungen herangezogen, dieses Feld befindet sich pro Mitarbeiter unter Punkt 4 "Shift+F1 - Bundesamt für Statistik"
Siehe markierten Teil in der Abbildung:
In diesem Teil ist der Gesamtbetrag der Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte für den Beschäftigungszeitraum eines Jahres einzutragen. Als Referenz zur Ermittlung dieses Betrags gelten die Ziffern 2 und 5 des Lohnausweises.
Die Gehaltsnebenleistungen umfassen:
• Verpflegung und Unterkunft (Ziffer 2.1 des Lohnausweises)
• Privatanteil Geschäftswagen (Ziffer 2.2 des Lohnausweises)
• andere Gehaltsnebenleistungen (Ziffer 2.3 des Lohnausweises)
• Beteiligungsrechte (Ziffer 5 des Lohnausweises)
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