Lohnarten zur Ermittlung vom BVG Ordentliche Beiträge

Hier können Sie die Arbeitslosenstatistik für das Bundesamt für Statistiken zuordnen:





Alle hier gezeigten bzw. zugeordneten Lohnarten werden zur automatischen Ermittlung der BVG Beiträge des Arbeitnehmers herangezogen, dieses Feld befindet sich pro Mitarbeiter unter Punkt 4 "Shift+F1 - Bundesamt für Statistik"

Siehe markierten Teil in der Abbildung:


Hier sind die vom Bruttolohn (Grundlohn und Zulagen, Spalte I und J) zurückbehaltenen ordentlichen Beiträge (Arbeitnehmeranteil) für die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) anzugeben, die gemäss Gesetz, Statut oder Reglement an eine Vorsorgeeinrichtung einbezahlt werden. Beiträge für den Einkauf sollen hier nicht angegeben werden. Übernimmt der Arbeitgeber die ordentlichen BVG-Beiträge der/des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise, muss dieser Betrag (für den gesamten Beschäftigungszeitraum) ebenfalls in Spalte T (weitere vom Arbeitgeber übernommene Leistungen mit Vorsorgecharakter) eingetragen werden.

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