Hier können Sie die Lohnarten zuordnen die zur Ermittlung von AHV/IV/EO/ALV/NBUV gebraucht werden.
Alle hier gezeigten bzw. zugeordneten Lohnarten werden zur automatischen Ermittlung der AHV-/ALV & NBUV abzüge herangezogen, dieses Feld befindet sich pro Mitarbeiter unter Punkt 4 "Shift+F1 - Bundesamt für Statistik"
Siehe markierten Teil in der Abbildung:
Hier sind die vom Bruttolohn (Grundlohn und Zulagen, Spalte I und J) zurückbehaltenen Beiträge für AHV/IV/EO/ALV/NBUV (Arbeitnehmeranteil) einzutragen.
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