Lohnarten zur Ermittlung vom Grundlohn

Hier können Sie die Lohnarten zuordnen die zur Ermittlung vom Grundlohn notwendig sind.



Alle hier gezeigten bzw. zugeordneten Lohnarten werden zur automatischen Ermittlung des Grundlohnes herangezogen, dieses Feld befindet sich pro Mitarbeiter unter Punkt 4 "Shift+F1 - Bundesamt für Statistik"

Siehe markierten Teil in der Abbildung:

Hier sind einzutragen:

Die folgenden Zahlungen sind in diesem Teil nicht zu erfassen

Der Bruttolohn beinhaltet den Grundlohn. Es ist der Bruttolohn vor Abzug der Sozialbeiträge (AHV/IV, EO, ALV, NBUV), vor Abzug der Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule; ordentliche Beiträge und für den Einkauf) und vor Abzug der Quellensteuer anzugeben.

Arbeitnehmende im Monatslohn:
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden im Monat Oktober Taggelder ausbezahlt (Entschädigung für Lohnausfall durch Kranken-, Unfall- oder Invaliditätsversicherung, Taggelder bei Mutterschaft und für Militärdienstleistende usw.) und hat ein Arbeitnehmender nicht den vollen (üblichen) Lohn erhalten, ist ein anderer Monat des gleichen Jahres auszuwählen, für den ein voller Lohn ausbezahlt wurde.

Arbeitnehmende im Stundenlohn:
Hier ist der ausbezahlte Lohn für die im Monat Oktober geleisteten Stunden/Lektionen anzugeben, einschliesslich eventueller Ferienzulagen, jedoch ohne Anteil des 13. Monatslohnes und ohne Verdienst aus Überstunden.

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