Grund-/Unternehmensdaten
Hier können Sie die nötigen Unternehmensangaben für das Bundesamt für Statistiken eingeben:


Tragen Sie hier die Grunddaten für das BFS-/LSE ein.
Unternehmensgrösse, wie viele Arbeitnehmende umfasst Ihr Unternehmen, dazu zählen auch:
- die Angestellten im eigenen Unternehmen (Eigentümer/innen oder Miteigentümer/innen)
- Lernende und Praktikantinnen/Praktikanten
- Heimarbeitnehmende (z. B. Telearbeit usw.)
- Personal mit einem Provisions-, Pauschal- oder Akkordlohn
- Arbeitnehmende, die vorübergehend nicht arbeiten (Krankheit, Unfall, Urlaub oder Auszeiten, Streik oder Aussperrung, Aus- oder Weiterbildung, Mutter- oder Elternschaftsurlaub oder Teilarbeitslosigkeit) Nicht dazuzuzählen sind Personen, die im Sinne der AHV als selbständigerwerbend gelten, sowie Personen, welche im Betrieb unentgeltlich arbeiten (Familienmitglieder, Freiwilligenarbeit,...).
Achtung: Über ein Stellenvermittlungsbüro beschäftigte Temporärangestellte müssen von den Stellenvermittlungsbüros angegeben werden und nicht von den Unternehmen, in denen sie ihren Arbeitseinsatz leisten
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit.
Einzutragen ist die arbeitsvertraglich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit des Unternehmens, dieser Wert wird automatisch jedem Mitarbeiter zugeordnet und kann pro Mitarbeiter angepasst werden.
Für Arbeitnehmende im Unterrichtswesen, die auf der Basis von Lektionen entlöhnt werden, ist die Anzahl der wöchentlichen Lektionen (oder Perioden) zu erfassen.
Lohnvereinbahrung, wie werden in Ihrem Unternehmen die Löhne der Arbeitnehmenden mehrheitlich festgelegt oder angepasst.
- Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV)* eines Verbands verhandelt wurde, dies ist der Fall wenn Ihr Unternehmen die Löhne gemäss einem für allgemeinverbindlich erklärten Verbandsvertrag festlegt oder anpasst oder wenn Ihr Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, der Unterzeichnender eines GAV mit Einfluss auf die Löhne ist.
- Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV)* einer Firma oder einer öffentlichen Verwaltung verhandelt wurde.
- Auf der Grundlage einer kollektiven Lohnvereinbarung, die ausserhalb eines Gesamtarbeitsvertrags* verhandelt wurde, dies trifft zu wenn Ihr Unternehmen eine kollektive Lohnvereinbarung mit einer Personalkommission und eventuell einer Gewerkschaft vereinbart hat.
- Ausschliesslich auf der Grundlage von (privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen) Einzelarbeitsverträgen.
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