Der Kurs wird nur benötigt, wenn Sie mit Fremdwährungsdebitoren arbeiten.
Sie können nun zwischen Buchkurs, Ankaufskurs oder Monatskurse der Eidgenössiche Steuerverwaltung (siehe auch Fremdwährungen) wählen. Dieser Kurs wird bei der Belegerstellung vorgeschlagen und kann dort noch spezifisch überschrieben werden.